Impressumspflicht für österreichische Web-App
By Austria Legal Guide ·
Eine österreichische Web-App benötigt unter bestimmten Voraussetzungen ein Impressum nach dem Mediengesetz und ggf. ergänzende Angaben nach § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) Mediengesetz § 25.
Ist die Web-App ein wiederkehrendes elektronisches Medium (z. B. regelmäßig aktualisiert), muss der Medieninhaber bestimmte Angaben veröffentlichen, etwa Name, Firma und Sitz Mediengesetz § 25.
Handelt es sich beim Medieninhaber um einen Diensteanbieter im Sinne des § 3 Z 2 ECG, können die Angaben zur Offenlegung gemeinsam mit den Angaben nach § 5 ECG bereitgestellt werden Mediengesetz § 25.
Für nichtkommerzielle Privatseiten mit geringem Informationsgehalt genügen vereinfachte Angaben oesterreich.gv.at.
Law: Mediengesetz § 25, E-Commerce-Gesetz (ECG) § 5, BGBl. I Nr. 152/2001 Where to get help: oesterreich.gv.at
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